Tauchen außerhalb der Zertifizierungsgrenzen: rechtliche Folgen
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Tauchen außerhalb der Zertifizierungsgrenzen: rechtliche Folgen

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28. August 2026 1 Min. Lesezeit

RD 550/2020 legt Tiefengrenzen nach Zertifizierungsstufe fest. Tauchcomputer = Blackbox. Versicherung kann Deckung verweigern. Tauchzentren haften ebenfalls, wenn sie Überschreitungen dulden. Computer-Daten bestimmen die Haftung.

Es werden Bußgeldverfahren gegen Taucher dokumentiert, die Tauchgänge auf mehr als 55 Metern mit Trimix ohne die entsprechende rechtliche Deckung durchgeführt haben. Die Debatte berührt die Grenze zwischen der individuellen Freiheit des Tauchers und den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß spanischem Recht. Es entsteht die Frage, ob die Zertifizierungsagenturen den notwendigen rechtlichen Schutz bieten, wenn ein Taucher angezeigt wird.

Das Königliche Dekret 550/2020 legt mit der Zertifizierungsstufe verknüpfte Tiefenlimits fest. Das Überschreiten dieser Limits hat rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen: Jede Versicherungsgesellschaft kann die Deckung verweigern, wenn die Daten des Tauchcomputers belegen, dass der Tauchgang außerhalb der autorisierten Parameter durchgeführt wurde. Die Tauchzentren können ebenfalls impliziert werden, wenn sie einem Kunden erlaubt haben, außerhalb seiner Limits zu tauchen. Die Computerdaten fungieren in der Praxis als Blackbox, die bestimmt, wer die Verantwortung übernimmt.